
Die Transportgenehmigung gemäß § 49 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KRrW-/AbgH) ist uns erteilt, die gesetzlichen Vorschriften und Pflichten dieser Beförderungsaufträge werden von uns jederzeit erfüllt.
Den Nachweis und die Anzeige erhalten die betroffenen Kunden jederzeit auf Anfrage.